Die wichtigsten Fragen auf einen Blick:

 

Was genau ist eine private Arbeitsvermittlung?


Eine private Arbeitsvermittlung richtet sich an Arbeitsuchende, die eine professionelle und individuelle Unterstützung wünschen, um so zu einem neuen interessanten Arbeitsplatz zu kommen. Zudem unterstützen private Arbeitsvermittler die Bemühungen der Arbeitsagenturen und Jobbörsen bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, wenn sie in deren Auftrag tätig werden. Private Arbeitsvermittler bieten ihre Dienstleistung sowohl Unternehmen, Arbeitsuchenden und bei Bedarf auch den Arbeitsagenturen gleichermaßen an.
Darüber hinaus können private Arbeitsvermittler Unternehmen dahingehend unterstützen ihre offenen Stellen schneller, gezielter wie auch kostengünstiger und unter geringerem Zeitaufwand mit den geeigneten Mitarbeitern zu besetzen.

 

Arbeitsvermittler oder Zeitarbeitsfirma - ist doch dasselbe.


Nein, eine private Arbeitsvermittlung vermittelt lediglich zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, wobei es sich bei den Arbeitgebern durchaus um eine Zeitarbeitsfirma handeln kann, da der Markt oftmals keine geeignete Alternative lässt. Der Vorteil dabei ist aber, dass wir eine große Zahl an Zeitarbeitsfirmen kennen und einschätzen können, ob der Arbeitnehmer dort wirklich gut aufgehoben ist.

Aber

Mit einer Zeitarbeitsfirma geht man ein direktes Arbeitsverhältnis ein. Der Arbeitsvertrag kommt zwischen Zeitarbeitsfirma und Arbeitnehmer zustande.

 

Was ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung?


Es handelt sich hierbei um eine Beschäftigung bzw. Tätigkeit von mindestens 15 Stunden in der Woche, bei einem Verdienst von über 400 Euro monatlich. Hierbei müssen Sozialabgaben (Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) entrichtet werden.

 

Was genau ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?


Ein Vermittlungsgutschein ist so gesehen ein Gutschein (zu vergleichen mit einem Verrechnungsscheck), mit dem Sie einen bzw. mehrere private Arbeitsvermittler mit der Suche nach einem Arbeitsplatz beauftragen können. Der Vermittlungsgutschein beinhaltet einen festen Betrag, ist personalisiert und somit nicht auf andere übertragbar. Bei einer erfolgreichen Vermittlung erhält der private Arbeitsvermittler ein Vermittlungshonorar von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter. Dabei müssen jedoch bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt werden:

Es muss sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handeln, bei der eine Beschäftigungsdauer von mindestens drei Monaten und drei Tagen vereinbart wird.

 

Wer stellt den Vermittlungsgutschein aus?


Den Vermittlungsgutschein bekommen Sie bei der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter. Abhängig davon wo Sie gemeldet sind.

 

Wer hat Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein?


Sie haben Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein, wenn Sie mindestens 6 Wochen Arbeitslosengeld I beziehen. Beziehen Sie Arbeitslosengeld I erst kürzer als 6 Wochen oder Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV liegt es im Ermessen Ihres Sachbearbeiters, ob Er /Sie Ihnen einen Vermittlungsgutschein ausstellt. Er/Sie KANN den Gutschein auch dann jederzeit ausstellen, MUSS es aber nicht. Es gibt KEINE strikte Vorgabe, den Gutschein in diesem Fall nicht auszustellen. 

 

Wie lange ist die Gültigkeit eines Vermittlungsgutscheins?


Der Vermittlungsgutschein hat in der Regel eine Gültigkeit von drei Monaten ab dem Ausstellungsdatum. Es gibt aber auch Ausnahmen, die dann im einzelnen zu besprechen sind.

 

Wer kann eine private Arbeitsvermittlung in Anspruch nehmen?


Jeder, der auf Suche nach einem neuen Arbeitsplatz ist. Aber auch jeder Arbeitgeber kann die Dienste in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme eines privaten Arbeitsvermittlers ist nicht an einen Vermittlungsgutschein gebunden.
In einigen Fällen hat der private Arbeitsvermittler mit dem Arbeitgeber einen Honorarvereinbarung geschlossen, die dann greifen würde. Sollte beides nicht der Fall sein, besteht noch die Möglichkeit, dass der Arbeitssuchende ein Honorar tragen muss. Dies wird aber nicht automatisch angewandt und ist ein Einzelfall, der vorab genau erörtert wird. 

 

Ist eine Vermittlung auch ohne Vermittlungsgutschein möglich?


Ja, allerdings greift dann eine vorher vereinbarte Honorarvereinbarung, entweder mit dem Arbeitgeber oder mit dem Arbeitnehmer (s.o.). Jedoch fallen diese nur bei erfolgreicher Vermittlung an.

 

Ist ein Vermittlungsvertrag immer notwendig?


Ja, ein Vermittlungsvertrag ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, um das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitsuchenden oder Arbeitgeber und der privaten Arbeitsvermittlung nachzuweisen. Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter verlangen bei Antragstellung auf Auszahlung der Vermittlungsvergütung immer eine Kopie. Im Vermittlungsvertrag werden zudem die Rechte und Pflichten der Vertragspartner festgehalten.

 

Welche Datenschutzbestimmungen gelten?


Diese sind in dem SGB III festgelegt. Nach § 298 gilt folgendes:
Vermittler dürfen Daten über zu besetzende Ausbildungs- und Arbeitsplätze und über Ausbildungssuchende und Arbeitnehmer nur erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Verrichtung ihrer Vermittlungstätigkeit erforderlich ist. Sind diese Daten personenbezogen oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, dürfen sie nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit der Betroffene im Einzelfall nach Maßgabe des § 4a des Bundesdatenschutzgesetzes eingewilligt hat. Übermittelt der Vermittler diese Daten im Rahmen seiner Vermittlungstätigkeit einer weiteren Person oder Einrichtung, darf diese sie nur zu dem Zweck verarbeiten oder nutzen, zu dem sie ihr befugt übermittelt worden sind.
Vom Betroffenen zur Verfügung gestellte Unterlagen sind unmittelbar nach Abschluss der Vermittlungstätigkeit zurückzugeben. Die übrigen Geschäftsunterlagen des Vermittlers sind nach Abschluss der Vermittlungstätigkeit drei Jahre aufzubewahren. Die Verwendung der Geschäftsunterlagen ist zur Kontrolle des Vermittlers durch die zuständigen Behörden sowie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen des Vermittlers zulässig. Personenbezogene Daten sind nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht zu löschen. Der Betroffene kann nach Abschluss der Vermittlungstätigkeit Abweichungen von den Sätzen 1, 3 und 4 gestatten; die Gestattung bedarf der Schriftform.

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